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Energieausweise müssen nach und nach erneuert werden
10 Jahre nach Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007
Viele Energieausweise laufen in den nächsten Monaten aus – nämlich jene, die 2008 und 2009 für bestehende Wohngebäude verpflichtend eingeführt wurden. Zunächst waren Wohngebäude mit Baujahr bis Ende 1965 betroffen. Für diese musste der Eigentümer seit 1. Juli 2008 dem interessierten Käufer, Mieter oder Nutzer einen Energieausweis vorlegen. Seit 2009 besteht die Pflicht für alle Wohngebäude. Energieausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
Wann wird ein neuer Energieausweis benötigt?
Eigentümer brauchen nicht in jedem Fall einen neuen Energieausweis: Ist das Haus bereits vermietet, besteht keine Verpflichtung, den Mietern oder Nutzern einen neuen Energieausweis vorzulegen. Ein neuer Ausweis ist jedoch nötig, wenn das Haus, eine oder mehrere Wohnungen oder sonstige Nutzungseinheiten verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden sollen. Auch wenn Außenbauteile des Gebäudes umfassend modernisiert werden, kann ein Energieausweis erforderlich werden, um die Einhaltung der EnEV-Anforderungen nachzuweisen. Generell ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Baudenkmäler und kleinere Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
- mit mindestens fünf Wohnungen oder
- für die der Bauantrag nach dem 11. November 1977 gestellt oder
- die später auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden.
Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäude zulässig. Der Energiekennwert wird hierbei anhand der Gebäudedaten nach genormten Berechnungsalgorithmen ermittelt.
Was kostet ein Energieausweis?
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