
Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V.


Haus & Grund Frankfurt
am Main e. V.
Grüneburgweg 64am Main e. V.
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 - 95 92 91 - 0
Fax: 069 - 95 92 91 - 11
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Trinkwasserüberprüfung in Mehrfamilienhäusern
Legionellen sind im Wasser vorkommende Bakterien, die sich besonders gut bei 25 bis 50 Grad Celsius vermehren. Diese Art von Bakterien kann unter anderem schwere Lungenentzündungen verursachen.
Die Trinkwasserverordnung schreibt daher vor, dass Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden.
Als Großanlage gelten dabei alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern sowie alle Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten jedoch nicht als Großanlagen in diesem Sinne.
Die betroffenen Eigentümer müssen für die Installationen sogenannter Probeentnahmestellen Sorge tragen und die Untersuchung bei öffentlich zugelassenen Untersuchungsstellen beauftragen.
Die Praxis hat bislang gezeigt, dass die örtlichen Messdienstleister hierzu verlässliche Partner sind, die die komplette Dienstleistung der Überprüfung des Trinkwassers übernehmen und im Falle eines Befundes hilfreich zur Seite stehen.
Die Kosten der wiederkehrenden Überprüfung sind umlagefähige Betriebskosten und können im Rahmen der Kostenposition Warmwasserkosten auf die jeweiligen Nutzer des Gebäudes umgelegt werden. Nur die Kosten der Installation der Probeentnahmestellen sind nicht umlagefähig.
Sie haben Fragen? Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. hilft bei Fragen zur Trinkwasserverordnung und bei allen weiteren Fragen rund um Ihre Immobilie.
Die Trinkwasserverordnung schreibt daher vor, dass Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden.
Als Großanlage gelten dabei alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern sowie alle Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten jedoch nicht als Großanlagen in diesem Sinne.
Die betroffenen Eigentümer müssen für die Installationen sogenannter Probeentnahmestellen Sorge tragen und die Untersuchung bei öffentlich zugelassenen Untersuchungsstellen beauftragen.
Die Praxis hat bislang gezeigt, dass die örtlichen Messdienstleister hierzu verlässliche Partner sind, die die komplette Dienstleistung der Überprüfung des Trinkwassers übernehmen und im Falle eines Befundes hilfreich zur Seite stehen.
Die Kosten der wiederkehrenden Überprüfung sind umlagefähige Betriebskosten und können im Rahmen der Kostenposition Warmwasserkosten auf die jeweiligen Nutzer des Gebäudes umgelegt werden. Nur die Kosten der Installation der Probeentnahmestellen sind nicht umlagefähig.
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