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Contracting nur für große Gebäude
Contracting lohnt sich nur bei größeren Gebäuden. Zu diesem Ergebnis kommt das Bremer Energie Institut im Rahmen einer Studie für das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Demnach eignen sich für das Contracting nur Gebäude mit mindestens 13 Wohneinheiten. Dies betrifft gerade einmal 18,9 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland. Gebäude mit ein bis zwei Wohnungen sind hingegen kaum, Gebäude mit drei bis 12 Wohnungen allenfalls eingeschränkt geeignet. Das Institut folgert weiter, dass für das Contracting im Allgemeinen nicht mit geringeren Kosten argumentiert werden könne. Lesen Sie weiter im Report
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Preise für Eigentumswohnungen gesunken
Das erste Mal seit fünf Jahren fielen 2008 die Preise für Eigentums-wohnungen in Deutschland. Das berichtet das Institut für Städtebau, Wohnungswesen und Bausparwesen in Berlin. Die Kosten sanken im Bundesdurchschnitt um 3,4 Prozent auf 120.900 Euro. In West-deutschland mussten mit durchschnittlich 123.000 Euro 3,6 Prozent weniger bezahlt werden als 2007. In Ostdeutschland verbilligten sich die Eigentumswohnungen um 1,8 Prozent auf 106.000 Euro.
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Der WohnRiester-Flop
Seit gut einem Jahr können Eigenheimerwerber die sogenannte WohnRiester-Förderung zur Finanzierung ihrer Immobilie nutzen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Käufer nimmt dieses Angebot nicht an. Was sind die Gründe? Wer mit Rentenbeginn einen Einkommensknick zu verkraften hat, will weitere finanzielle Belastungen vermeiden.
Die nachgelagerte Besteuerung der auf dem fiktiven Wohngeldkonto aufgelaufenen Beträge schmeckt daher vielen Anspruchsberechtigten nicht. Wer die Hürde der nachgelagerten Besteuerung akzeptiert, sollte darüber hinaus aber auch Freude am fremdbestimmten Wohnen haben. Riester-Kunden, die nicht bis zum 80. Lebensjahr in ihrer Immobilie leben, können sich von den Förderbeträgen umstandslos verabschieden, und zwar in Richtung Finanzamt. Richtig, auch hier gibt es wieder Ausnahmen, die aber zuweilen wie eine Drohung klingen: Wer den Erlös aus dem Verkauf der geförderten Immobilie etwa zum Erwerb eines Dauerwohnrechts in der Alteneinrichtung nutzt, muss das Finanzamt nicht fürchten.
Dem 16. Deutschen Bundestag war bei der Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes nicht zu vermitteln, dass viele Menschen in diesem Land auch vermietetes Wohneigentum zur Altersvorsorge nutzen. Der 17. Deutsche Bundestag macht nichts falsch, wenn er die Lebenswirklichkeit zur Kenntnis nimmt und diesem Vorschlag folgt: Riester-Kunden, die ihre geförderte Immobilie vermieten, verlieren die Förderung nicht.
Andreas Stücke
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