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Info der Woche vom 27.08.2010
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Betriebskosten: Haus & Grund Frankfurt am Main warnt vor Streichungen in Mietverträgen

Aktuelle „Information Betriebskostenabrechnung“ hilft Vermietern Fehler zu vermeiden

 

Die Betriebskostenabrechnung ist ein streng reglementiertes Verfahren mit vielen formalen Hürden. Und die Rechtsprechung erfindet ständig neue rechtliche Klippen, an denen der Vermieter scheitern kann.

 

Viele Fehler werden dabei bereits beim Ausfüllen des Mietvertrags gemacht. Da nur vereinbarte Betriebskosten umgelegt werden können, ist zum Beispiel das Streichen einzelner Betriebskostenpositionen aus einem Formularmietvertrag nicht empfehlenswert. Auch wenn das Gebäude derzeit keinen Aufzug hat, sollte die Position nicht durchgestrichen werden. Sonst können die Aufzugskosten bei einem späteren Anbau nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Der Vermieter müsste die Kosten selbst tragen, auch wenn er nicht in dem Gebäude wohnt.

 

Die von den Mietrechtsexperten von Haus & Grund Frankfurt am Main erarbeitete neue „Information Betriebskostenabrechnung“ enthält weitere Tipps und hilft Vermietern die häufigsten Fehler zu erkennen und zu vermeiden. Interessierte Vermieter können sich das Informationsblatt hier herunterladen oder kostenlos in unserer Geschäftsstelle im Grüneburgweg 64 in Frankfurt am Main abholen.

 

Rechtsanwalt Wolf-Bodo Friers

Geschäftsführer Haus & Grund Frankfurt am Main

 

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