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Werbung von Schornsteinfegern für "Gas-Hausschau nach TRGI" verunsichert Hausbesitzer

Haus & Grund: Gas-Hausschau ist keine Pflicht

 

Viele Hausbesitzer wurden in den vergangen Wochen von ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger angesprochen. Ihnen wurde suggeriert, sie seien ab sofort gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Überprüfung der Gasinstallation durchführen zu müssen. Mit dieser auch als „Gas-Hausschau“ bezeichneten Aufgabe solle der Schornsteinfeger am besten sofort beauftragt werden. Entgegen den Aussagen der Schornsteinfeger-Werbung besteht aber weder eine Pflicht zur jährlichen Inspektion der Gasinstallation, noch verletzt der Eigentümer der die Gas-Hausschau versäumt automatisch seine Verkehrssicherungspflicht. „Die Aussagen vieler dieser seriös wirkenden Werbematerialien der Schornsteinfeger waren irreführend oder schlicht falsch“ kommentiert Rechtanwalt Wolf-Bodo Friers, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt am Main. „Bei allem Verständnis für das Interesse an neuen Aufträgen. Mit dieser gezielten Panikmache haben sich die werbenden Schornsteinfeger keinen Gefallen getan. Die Schornsteinfeger genießen bei den Hauseigentümern regelmäßig einen Vertrauensvorschuss, den sie mit falschen Werbeaussagen aufs Spiel setzen“, so Friers verärgert weiter.

 

„Gas-Hausschau“ ist ein Begriff der „Technischen Regel Gas-Installation“ (TRGI 2008). Die TRGI 2008 ist ein Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). In diesem Regelwerk sind alle technischen Vorschriften zur häuslichen Gasinstallation enthalten. Die TRGI 2008 beschreibt als „Gas-Hausschau“ eine Sichtprüfung der Gasinstallation, die durchaus ihre Berechtigung haben kann. Entgegen dem Eindruck, der durch einige Schornsteinfeger erweckt wird, normiert die TRGI 2008 aber keine verbindliche Pflicht für Hausbesitzer. Die Vorschrift ist als Empfehlung zu verstehen und kann lediglich im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs.1 BGB) Bedeutung haben. Kommt es zum Schadenfall, kann die regelmäßig durchgeführte und dokumentierte „Gas-Hausschau“ die Argumentation gegenüber Geschädigten und der Versicherung erleichtern. Wird die Überprüfung nicht entsprechender der TRGI 2008 durchgeführt, verletzt der Eigentümer damit aber nicht zwingend seine Verkehrssicherungspflicht. Hausbesitzer können eine „Gas-Hausschau“ auch selbst und damit kostenlos durchführen und dokumentieren.

 

Weitere Informationen finden Sie auch in der Mediathek des ZDF.

 

Rechtsanwalt Wolf-Bodo Friers

Geschäftsführer Haus & Grund Frankfurt am Main

 

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