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Ausgabe März 2010
TITELTHEMEN:
Schenken und vererben
Wasserschaden
EDITORIAL
Entgegen den Aussagen der Schornsteinfeger-Werbung besteht weder eine Pflicht zur jährlichen Inspektion der Gasinstallation, noch verletzt der Eigentümer, der die Gas-Hausschau versäumt, zwingend seine Verkehrssicherungspflicht.
Für die gleiche Verärgerung haben viele Winterdienste mit ihrer „Arbeitsverweigerung“ gesorgt.
GASTKOMMENTAR: Heinz Walter Berens
Vorsitzender des Vorstandes der Grundeigentümer-Versicherung WaG
Eigenheime vererben oder verschenken
RECHT & STEUERN im Überblick
"Gas-Hausschau" keine Pflicht für Eigentümer
Außergewöhnliche Belastungen
Grundstück geerbt/geschenkt bekommen, was nun?
Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Kündigungssperrfrist auf fünf Jahre verkürzt
WEG von A bis Z, Teil 13
Wasserversorger muss Preise senken
Zahl des Monats
URTEILE IN LEITSÄTZEN
Wohnraummieter können ausreichende Versorgung mit Elektrizität verlangen
Nichte des Vermieters zählt zu den Familienangehörigen bei der Eigenbedarfskündigung
Schönheitsreparaturen: weißer Innenanstrich von Türen und Fenstern
Keine gesamtschuldnerische Haftung des Wohnungseigentümers für Schulden der Gemeinschaft
Geschäftsraummiete: Schriftformerfordernis bei Anmietung durch eine AG