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Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des Frankfurter Mietspiegels 2010
Unser Rechner hilft Ihnen bei der Ermittlung der "ortsüblichen Vergleichsmiete" im Geltungsbereich des
Frankfurter Mietspiegels 2010. Das Ergebnis gilt für den Regelfall. Im Einzelfall mögliche Spannen oder
eine eventuell zu beachtende Kappungsgrenze sind noch nicht berücksichtigt. Insbesondere wenn Sie eine
Mieterhöhung planen, sollten Sie daher nicht auf eine Rechtsberatung verzichten.
Unsere Mitglieder finden den schnellsten Weg zu ihrer kostenlosen Beratung durch einen unserer Rechtsanwälte
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