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Pressemitteilung vom 23.01.2009
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Wertminderungsausgleich für Bergbaugeschädigte

Förderschacht DortmundDer Bundesgerichtshof (BGH) hat einem bergbaugeschädigten Immobilieneigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf Ausgleich der Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität in Folge von Bergbauschäden und den damit einhergehenden laufenden Reparaturen an seinem Gebäude zugesprochen. Auf eine entsprechende Entscheidung des BGH weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az. V ZR 28/08).

 

Der vom Bergbau im Westen Deutschlands betroffene Immobilieneigentümer habe in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Bergbauschäden in Gestalt von Rissen in seinem Einfamilienhaus hinnehmen müssen. Diese seien zwar vom Bergwerksbetreiber beseitigt worden, jedoch sei es zu erheblichen Einbußen in der Lebens- und Wohnqualität des Eigentümers gekommen. Deswegen könne ein Eigentümer nunmehr einen Schadensausgleichsanspruch geltend machen. „Allerdings kann dieser Ausgleichsanspruch nur dann geltend gemacht werden, wenn die Beeinträchtigungen über das zumutbare und ortsübliche Maß hinausgehen“, so Kai H. Warnecke, Rechtsexperte der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. Im vorliegenden Fall sei es allein im Jahr 2005 zu über 59 Erschütterungen von 1 bis 2 Sekunden Dauer in einer Stärke von bis zu 3,7 auf der Richterskala gekommen.

 

Foto: © Luener/pixelio

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