Hauseigentümer Wohnungseigentümer Vermieter Kauf- und Bauwillige
navigation_header
Zur Startseite
Über Haus & Grund Kontakt
Suche
pfeil Suchen
Presse
pfeil Pressemitteilungen
pfeil Pressekontakt
pfeil Bildmaterial für die Presse
Eine für alles. Servicezeiten unserer Geschäftsstelle.

Sie möchten einen Mietvertrag kaufen. Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft bei Haus & Grund.

Was dürfen wir sonst noch für Sie tun? Wir sind montags bis mittwochs von 8.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 19.00 Uhr persönlich für Sie da. Freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die teilweise abweichenden Beratungszeiten finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

CoP_Pressemeldungen
Pressemitteilung vom 11.11.2009
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

BGH stellt klar: Kosten der Öltankreinigung sind vom Mieter zu tragen

Vollständige Kostenumlage im Jahr der Entstehung zulässig

 

Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung des Heizöltanks auf die Mieter umlegen. Auf diese Entscheidung (Az. VIII ZR 221/08) des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Es ist gut, dass der BGH hier nun für die notwendige Klarstellung gesorgt hat“, kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

 

Die Aufwendungen für die Öltankreinigung sind laut BGH keine Instandhaltungskosten, die allein vom Vermieter zu tragen sind. Die von Zeit zu Zeit anfallende Reinigung des Öltanks sei notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage aufrechtzuerhalten. Da diese Kosten laufend anfielen, seien diese Kosten als Betriebskosten zu definieren. „Die Betriebskostenverordnung ist an dieser Stelle eindeutig“, sagte Warnecke. Das Gericht habe gar nicht anders entscheiden können.

 

Der BGH entschied ebenso, dass die Kosten vollständig im Jahr der Entstehung auf die Mieter umgelegt werden können. Eine Verteilung auf mehrere Jahre sei nicht notwendig.

Pressemitteilungen
19.01.2012
Ab 30. April 2012: Fernseh- und Radioempfang über Satellit nur noch digital
10.01.2012
Hauseigentümer investieren 95 Milliarden Euro in ihre Immobilien
05.01.2012
BFH erweitert Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Presse
pfeil Pressemitteilungen
pfeil Pressekontakt
pfeil Bildmaterial für die Presse
Archiv
Archivierte Pressemitteilungen finden Sie in dieser Rubrik
pfeil weiter
Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz