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Pressemitteilung vom 17.02.2010
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Werbung der Schornsteinfeger für "Gas-Hausschau" verunsichert viele Frankfurter Hausbesitzer

Viele Frankfurter Hausbesitzer erhielten in den vergangenen Tagen Post von ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger. In den offiziell wirkenden Schreiben wurde den Empfängern suggeriert, sie seien ab sofort gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Überprüfung der Gasinstallation durchführen zu müssen. Mit dieser auch als „Gas-Hausschau“ bezeichneten Aufgabe solle, so hieß es weiter, am besten gleich der Absender beauftragt werden. Entgegen den Aussagen der Schornsteinfeger-Werbung besteht aber weder eine Pflicht zur jährlichen Inspektion der Gasinstallation, noch verletzt der Eigentümer der die Gas-Hausschau versäumt automatisch seine Verkehrssicherungspflicht. „Die Aussagen der Werbebriefe waren irreführend oder schlicht falsch“ kommentiert Rechtanwalt Wolf-Bodo Friers, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt am Main. „Bei allem Verständnis für das Interesse an neuen Aufträgen, mit dieser gezielten Panikmache haben sich die Schornsteinfeger keinen Gefallen getan“ so Friers verärgert weiter.

 

„Gas-Hausschau“ ist ein Begriff der „Technischen Regel Gas-Installation“ (TRGI 2008). Die TRGI 2008 ist ein Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). In diesem Regelwerk sind alle technischen Vorschriften zur häuslichen Gasinstallation enthalten. Die TRGI 2008 beschreibt als „Gas-Hausschau“ eine Sichtprüfung der Gasinstallation, die durchaus ihre Berechtigung haben kann. Entgegen dem Eindruck, der durch einige Schornsteinfeger erweckt wird, normiert die TRGI 2008 aber keine verbindliche Pflicht für Hausbesitzer. Die Vorschrift ist als Empfehlung zu verstehen und kann lediglich im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs.1 BGB) Bedeutung haben. Kommt es zum Schadenfall, kann die regelmäßig durchgeführte und dokumentierte „Gas-Hausschau“ die Argumentation gegenüber Geschädigten und der Versicherung erleichtern. Wird die Überprüfung nicht entsprechender der TRGI 2008 durchgeführt, verletzt der Eigentümer damit aber nicht zwingend seine Verkehrssicherungspflicht. Hausbesitzer können eine „Gas-Hausschau“ auch selbst und damit kostenlos durchführen und dokumentieren.

 

www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_38727527

 

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