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Pressemitteilung vom 24.03.2010
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BGH: Alleinige Kopplung des Gaspreises an Ölpreis unzulässig

Der Gaspreis für Privatkunden darf nicht allein aufgrund gestiegener Preise für Heizöl angehoben werden. Auf entsprechende Grundsatzurteile (Az. VIII ZR 178/08 und Az. VIII ZR 304/08) des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer marktgerechten Preisbildung auf dem Gasmarkt. Zu Recht weist der BGH darauf hin, dass dies bisher nicht der Fall ist“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Betroffene Gaskunden, die entsprechende Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen hätten, könnten nun auf Rückzahlungen hoffen.

Der BGH entschied über zwei Preisanpassungsklauseln in Gasversorgungsverträgen, in denen der Gaspreis an den Preis für extra leichtes Heizöl gekoppelt wurde. Diese parallele Preisentwicklung beruhe jedoch nicht auf Markteinflüssen, sondern auf einer gefestigten Praxis. Ein Marktpreis für Gaslieferungen an Endverbraucher existiere mangels eines wirksamen Wettbewerbs jedoch nicht.

 

 

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