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Pressemitteilung vom 02.06.2010
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Kürzung der Solarförderung im Bundesrat

Haus & Grund begrüßt die von Union und FDP im Bundestag kürzlich verabschiedete Kürzung der Solarförderung. Der Verband fordert die Länder auf, der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am kommenden Freitag im Bundesrat zuzustimmen. Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, bezeichnete die Kürzung der Förderung neuer Anlagen als wichtigen Betrag, um weiter steigenden Wohnnebenkosten entgegenzuwirken. Er ergänzte, dass die geplante Kürzung nur ein erster Schritt sein könne. Die Regierung solle einen Stufenplan vorlegen, in dem für die kommenden Jahre eine weitere Rückführung dieser Subvention festgeschrieben werde.

Die Subventionen für Solarstrom bringen alle Stromverbraucher über höhere Strompreise auf. Im vergangenen Jahr zahlten sie deshalb knapp 10 Milliarden Euro mehr für ihren Strom. Nach der von den Regierungsfraktionen im Bundestag verabschiedeten Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhielten Betreiber für ab Juli 2010 installierte Fotovoltaikanlagen geringere Vergütungen: Verglichen mit dem Jahr 2009 bekämen Anlagenbetreiber, die Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen, ab 2011 zwischen 30 und 34 Prozent weniger Subventionen. Auch Anlagenbetreiber, die den gewonnenen Solarstrom selbst verbrauchen, erhielten künftig eine gegenüber eingespeistem Strom deutlich reduzierte Vergütung. Entscheidend für die Vergütungshöhe ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Für Eigentümer, deren Anlagen noch vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen werden, ändert sich nichts.

 

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