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Pressemitteilung vom 28.01.2009
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Abrisskündigung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Altes HausEin Vermieter ist berechtigt, Mietverhältnisse zu kündigen, wenn er das stark sanierungsbedürftige Mehrfamilienhaus abreißen und an gleicher Stelle neuen Wohnraum schaffen möchte. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. Januar 2009 macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund aufmerksam (Az. VIII ZR/7/08). „Damit stärkt der BGH das Recht der Vermieter auf eine wirtschaftliche Verwertung ihres Eigentums“, kommentierte der Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland, Andreas Stücke.

 

Der BGH sah in den vom Eigentümer geplanten Baumaßnahmen eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks. Eine Sanierung des maroden Gebäudes wäre nur unter erheblichem Kostenaufwand möglich gewesen und hätte die Restnutzungsdauer nur geringfügig verlängert. Der BGH hob hervor, dass der Eigentümer mit Blick auf die nach einer Sanierung bestehenden wirtschaftlichen Risiken ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und dauerhaften Erneuerung der Bausubstanz habe.

 

In dem zu entscheidenden Fall bewohnten Mieter Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Der Eigentümer hatte das knapp einhundert Jahre alte Haus im Jahr 2005 erworben und beabsichtigte, dieses marode Gebäude abzureißen und ein größeres Gebäude mit Eigentumswohnungen zu errichten. Der Eigentümer erhielt die Genehmigung für den Abriss des bestehenden Wohngebäudes und die Baugenehmigung für das neue Gebäude. Er kündigte die bestehenden Mietverhältnisse zum 31. Januar 2006. Gegen diese Räumungsklagen wandten sich die Mieter.

 

Foto: © GerdaB/pixelio

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