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Zensus 2011
Umfassende Befragung aller Immobilieneigentümer
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Zum Stichtag 9. Mai 2011 wird in Deutschland wieder eine Volkszählung mit Hilfe eines weitestgehend registergestützten Verfahrens durchgeführt. Wesentlicher Teil der Erhebung ist eine Gebäude- und Wohnungszählung.

Da in Deutschland keine Register für den Bereich Gebäude und Wohnungen existieren, werden die Daten auf dem Wege einer umfassenden Befragung aller Immobilieneigentümer gewonnen. Es handelt sich um eine Vollerhebung, das heißt es werden alle Gebäude mit Wohnraum erfasst. Befragt werden damit rund 17,5 Millionen Eigentümer und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen.

Der exakte Beginn der wird in den kommenden Wochen bekannt gegeben. Wir werden an dieser Stelle darüber in formieren.
Wie werden Daten erhoben?
Die Befragung erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg. Jeder Befragte kann seine Angaben allerdings auch über das Internet einreichen. Die Statistischen Ämter der Länder werden hierfür eine entsprechende Internetseite erstellen.

Im Bereich der Gewinnung von Daten mit wohnungswirtschaftlicher Bedeutung wird es darüber hinaus eine stichprobenhafte Haushaltsbefragung geben. Dafür werden rund 10 Prozent der Bevölkerung zusätzlich von Interviewern befragt. Ziel der Erhebung ist es, Fehler im registergestützten Verfahren zu minimieren und zusätzliche Merkmale abzufragen, die nicht registergestützt verfügbar sind.
Was wird abgefragt?

Angaben zu Gebäuden

Angaben zu Wohnungen

  • die Eigentumsverhältnisse,
  • das Baujahr oder
  • die Heizungsart.
  • zu den Eigentumsverhältnissen,
  • zur Art der Nutzung,
  • zur Fläche der Wohnung und
  • darüber gemacht werden, ob die Wohnung über ein Badewanne oder eine Dusche verfügt.
Erhebungsmerkmale
Außerdem werden so genannte Hilfsmerkmale erfragt. So müssen Vermieter beispielsweise den Namen von bis zu zwei Mietern nennen, soweit ihnen diese bekannt sind.

Eine vollständige Liste mit den Erhebungsmerkmalen sowie eine kurze Erläuterung der Merkmale kann hier heruntergeladen werden.
Müssen die Fragen beantwortet werden?
Das Gesetz enthält für die Befragten eine gesetzliche Verpflichtung zur Beantwortung der gestellten Fragen. Kommen Immobilieneigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, drohen nicht nur Zwangsgelder zur Durchsetzung der Auskunftsansprüche, sondern zusätzlich Bußgelder.
Zensus 2011 Website
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website zum Thema.

Zensus 2011 Website
Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Erste Ergebnisse des Zensus 2011 werden 18 Monate nach dem Erhebungsstichtag erwartet. Die gewonnen Haushaltsdaten werden frühestens nach 24 Monaten verfügbar sein.
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